Warum muss ich einen Schutzvertrag für meine Katze / meinen Hund unterschreiben und eine Schutzgebühr bezahlen??

Schutzvertrag

Der Schutzvertrag regelt die wesentlichen Punkte zur artgerechten Tierhaltung und Tiervermittlung beim neuen Besitzer des Tieres. Es wird ausgeschlossen, dass mit dem Tier Handel betrieben und es an Dritte verkauft wird. Der Schutzvertrag wird spätestens bei der Übergabe des Tieres unterzeichnet und kann vorher natürlich eingesehen werden. Uns liegt sehr viel an unseren Glücksfellen. Wir investieren einen Großteil unserer Freizeit, viel Geld aber vor allem viel Tierliebe in die Rettung von Hunden und Katzen. Mit dem Schutzvertrag stellen wir daher auch sicher, dass dieses Engagement einen Sinn hat. Schließlich wollen wir das Tierelend verringern und somit auch noch nach Jahren sicher sein, dass es unseren Schützlingen in Deutschland gut geht. Wir bewahren keine Tiere vor Tod oder Elend im Ausland, um es hier in ähnlich schlechten Verhältnissen zu sehen. Daher müssen Sie auch immer mit einer Nachkontrolle nach einer erfolgreichen Tiervermittlung durch uns rechnen, die Sie selbstverständlich auch Ihrerseits einfordern können, wenn Sie Fragen haben.

Schutzgebühr

Der größte Teil der Schutzgebühr, die bei der Tiervermittlung fällig wird, fällt für die tierärztliche Versorgung des Tieres bis es reisefertig ist (z.B. Bluttest, Impfungen, Kastration, Chip und EU-Pass) an. Außerdem fallen vor Ort Kosten in den Tierheimen an, um das Überleben der Tiere zu sichern, z.B. für tierärztliche und medizinische Versorgung und für Futter. In der Regel deckt die Schutzgebühr bei der Tiervermittlung nicht die tatsächlichen Ausgaben für ein Tier. Sie ist also ein Mindestbetrag, den wir nehmen müssen. Wir versuchen soweit wie möglich unsere Partner vor Ort bei der Versorgung der Tiere zu unterstützen. Die Verhältnisse dort sind nicht mit deutschen Bedingungen zu vergleichen. Wir verzichten an dieser Stelle auf ausführliche Beschreibungen des Elends, weil wir uns auch mit dem Namen „Helfende Hände“ das Schöne am Tierschutz hervorheben wollen. Nichts desto trotz leben die Tiere im südlichen Ausland oft unter schrecklichen Bedingungen. Die meisten Kosten, die hier in Deutschland entstehen, wie Ausgaben für Telefon- und Internetgebühren, Boxen-Transporte, Fahrtkosten, Futterkosten in den Pflegestellen, Anschaffungen wie Geschirre, Spielzeug und Tierarzt-Rechnungen übernehmen wir aus eigener Tasche, um die Tierschützer vor Ort zu entlasten.

Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir keine Ratenzahlungen akzeptieren. Die Schutzgebühr dient dem Schutz der Tiere, sie wird IN KEINEM FALL zurückerstattet und ist auch NICHT verhandelbar, denn Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware.

Wenn Sie bereits bei der Höhe der Schutzgebühr zögern, überdenken Sie bitte Ihre Entscheidung zur Anschaffung eines Tieres nochmals gründlich, denn die Anschaffungskosten sind in der Regel der geringste Betrag der Tierhaltung. Auch gesunde Tiere kosten im Verlauf eines Lebens Geld. Neben Futter müssen Sie für ein Tier auch Ausgaben wie Versicherung, Steuern, regelmäßige Impfungen und Entwurmungen, Spielsachen, Leinen, Geschirr, Kratzbäume, Körbchen etc. bezahlen können. Wir wünschen unseren Schützlingen nicht, dass hieran gespart wird. Wenn Sie sich die eigene Haltung eines Tieres nicht leisten können oder wollen oder sich nicht dauerhaft an ein Tier binden können, freuen wir uns auch über Ihr Engagement als Pflegestelle oder für andere Aufgaben.